
Forderungen und Wünsche der Anwohner der Güterumgehungsbahn an die Stadt Hamburg zur Lärmsanierung für den Streckenabschnitt Barmbek, Dulsberg, Eilbek...
Rückabwicklung
In jedem Falle müssen finanzielle Härten für Einzeleigentümer verhindert werden. Damit nicht wegen einiger weniger Fenster, die nicht rückabgewickelt werden können, ganze Abschnitte ohne Lärmschutzwände bleiben, muss ggf. die Stadt gegenüber der Bahn für solche Fälle gewisse Mittel bereitstellen.
Bau der Lärmschutzwände
Soweit an einzelnen Abschnitten die von der Bahn vorgesehenen Maßnahmen für hinreichenden Lärmschutz nicht ausreichen werden, muss die Stadt ihrer sozialen Verpflichtung in diesen finanziell benachteiligten Stadtteilen nachkommen. Das gilt für Einwohner in Wohnungseigentumsanlagen ebenso wie für Kleingärten, KiTas, Schulen und Erholungsflächen (z.B. Parks). Auch dürfen wegen der dichten Besiedlung keine Wandlücken verbleiben, durch die eine Lärmschleppe quasi durch die Hintertür in die Wohn- und Erholungsbereiche eindringt. Hierfür muss die Stadt ggf. auch zusätzliche Haushaltsmittel einsetzen.
Da neben der Güterumgehungsbahn auch die S-Bahn erheblichen Lärm verursacht, sind zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen (ergänzend auf der S-Bahn-Seite) vorzusehen. Das gilt insbesondere für die Absicht der Stadt, die S-Bahn künftig auch nachts verkehren zu lassen. Denkbar und erforderlich können zusätzliche Wände vor den S-Bahn-Gleisen sein.
Finanzielle Hilfen der Stadt für die betroffenen Bürger
Nachdem das neue HID-Gesetz nunmehr in Kraft ist und auch für Lärmschutzmaßnahmen greift, muss die Stadt ihre Zusage einer 50:50 Mitfinanzierung auch dann einhalten, wenn die Eigentümer Lärmschutz-Maßnahmen über das HID-Gesetz abwickeln möchten (Vermeidung von Trittbrettfahrern). Da es hierfür noch keine Erfahrungen gibt, muss die Stadt modellhaft konkrete Abschnitte unterstützen und ggf. auch die Kosten für die Maßnahmenträger übernehmen. Die Bürger können die (zwangsläufig entstehenden) „Anlaufkosten“ für ein solches Gesetz (Modellabschnitte) nicht übernehmen.
Soweit in einigen Fällen die Bürger/Anwohner/Eigentümer aus sozialen Gründen zu finanziellen Zahlungen für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen (insbesondere die Erhöhungen von Lärmschutzwänden) nicht oder nur zum Teil in der Lage sind, muss die Stadt in diesen Bereichen auch mehr als 50% der Zusatzkosten tragen. Andernfalls würden die Mieter/Anwohner in solchen Abschnitten schlechter gestellt werden als in „reicheren“ Einfamilienhausgebieten.
Brückenentdröhnung
Bisher hat die Bahn hinsichtlich des erheblichen „Brückendröhnens“ nur ansatzweise Überlegungen für den nördlichen Streckenabschnitt angestellt. An unserem Streckenbereich gibt es eine große Anzahl von Brücken, die dringend entdröhnt werden müssen. Hier muss die Stadt Einfluss auf die Bahn nehmen, konkrete Entdröhnungsmaßnahmen durchzuführen. Es darf nicht sein, dass der Lärmschutz der Wände wirkungslos bleibt, weil die Brücken nicht entdröhnt werden (Beispiele: Bramfelder Straße, Lämmersieth, Alter Teichweg, Eilbeker Weg; hier stehen die Wohngebäude nur wenige Meter neben den Stahlbrücken).
Zur Sicherstellung des Lärmschutzes an diesen Stellen muss die Stadt nicht nur Forderungen gegenüber der Bahn geltend machen sondern auch aktiv an Messungen mitwirken und ggf. die Kosten für erforderliche Lärmgutachten an den Brücken übernehmen.
Geschwindigkeitsbegrenzung, solange die Lärmschutzwände nicht stehen.
Wir fordern, dass auf der Güterumgehungsbahn die Geschwindigkeit der Züge auf 30 km/h herabgesetzt wird, solange ausreichender Lärmschutz nicht realisiert ist. Wir erwarten, dass die Stadt sich gegenüber der Bahn mit dieser Forderung durchsetzt.
Abschaffung des sog. Schienenbonus für den schienengebundenen Verkehr
Bekanntlich darf die Bahn ihre Lärmschutzmaßnahmen niedriger auslegen, weil für sie (noch) der sog. Bahnbonus gilt, d.h. dass so getan wird, als wenn der Lärm der Züge um 5 dB(A) niedriger ist als er tatsächlich entsteht. Bereits der vorige Senat hat sich länderübergreifend für eine Änderung der antiquierten Regelung eingesetzt. Wir erwarten von der Stadt, dass der Bahnbonus kurzfristig abgeschafft wird.
EU-Umgebungslärm-Richtlinie
Im Hinblick auf die EU-Umgebungslärm-Richtlinie würde es der Stadt gut zu Gesicht stehen, nicht nur Aktionspläne aufzustellen, sondern schon konkrete Ergebnisse vorzuweisen, d.h. Lärmschutzmaßnahmen insbesondere in solchen Stadtteilen durchzuführen, die ohnehin stark von Lärm belastet sind.
Hamburg, den 18. April 2008