
Wertminderung durch Lärmbelastung
Je 1 db (A) Lärmanstieg ist ein Wertverlust von ca. 1,7 % zu erwarten. Vorhergesagt ist ein Anstieg von 10-12 db (A). Dies bedeutet ca. 20% Wertverlust!
je db(A) sinken die Mieteinnahmen um ca. 1%
Der jährliche volkswirtschaftliche Schaden durch Lärm ist enorm: Das Umweltbundesamt schätzte 1996 die Kosten durch Krankheiten und durch Wertminderung bei Immobilien allein in Deutschland auf zweistellige Milliardenbeträge.
Starke Lärmbelastung vermindert unter Umständen die vom Eigentümer zu zahlende Grundsteuer (Wert mindernde Umstände nach § 82 Abs.1 Satz 1 Bewertungsgesetz [BewG])