Dies ist ein V

Verkehrslärmschutzverordnung

Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die Verkehrslärmschutzverordnung gilt für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- und Schienenwegen. Grenzwerte für den Lärmschutz (Lärmvorsorge) sind in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung ausgewiesen.