
Umweltinformationsgesetz
Die Bundesrepublik Deutschland kam ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des europäischen Parlamentes und des Rates durch die Änderung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) im Dezember 2004 nach. Das neue Umweltinformationsgesetz ist am 14.02.2005 in Kraft getreten. Damit wird der Zugang zu Umweltinformationen für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessert. Künftig sind alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet.