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Passiver Lärmschutz

Setzt nicht an der Quelle sondern am Immissioneort an. Passive Maßnahmen sind: Lärmschutzfenster, lärmgedämmte Fassaden und Dächer. Lärmschutzfenster sind von jedem Eigentümer selbst umsetzbar. Es gibt hierfür Zuschüsse von Bund und Gemeinden. Ansprechpartner in Hamburg ist hier die BSU. Da Lärmschutzfenster ihre volle Wirkung nur in geschlossenem Zustand entfalten, wird der Einbau von Lüftern dringend empfohlen. Für den Einzelnen sind passive Lärmschutzmaßnahmen eher umsetzbar. Die Höhe der Zuschüsse ist in verschiedenen Verordnungen geregelt. Zuständig sind - je nach Straßentyp - Bund, Land oder Kommune und Ansprechpartner ist das Bauamt der Stadt oder des Kreises. Bei Straßenlärm werden häufig drei Viertel der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern oder von schalldämmenden Lüftungselementen übernommen. Nur Hauseigentümer können Lärmschutz beantragen. Wer zur Miete wohnt, muss sich an den Vermieter wenden.

Pegelbereiche

Die Postkarte - passt auch wenn es mal nicht um Schalldruckpegel geht-

gestaltet von Susanne Mewing

Links ist die Postkarte "Lieber keinen Krach" abgebildet die Sie beim Verein Lärmschutz für Barmbek und Dulsberg e.V. bekommen können.

Gestaltet wurde diese Karte von Susanne Mewing. Sie können die Postkarte "Lieber keinen Krach" gegen eine kleine Spende bei uns bekommen.