
Lärm
Kurt Tucholsky notierte einmal: "Lärm ist das Geräusch der anderen".
Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Ob Geräusche als Lärm bezeichnet werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. Man kann Lärm als Schall beschreiben, der den Menschen belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt. Der Schallpegel wird in Dezibel, kurz dB(A) oder dBA, angegeben. Der leiseste noch hörbare Ton liegt bei 0 dBA, die Schmerzgrenze bei ca. 120 dBA. Wird es lauter als 120 dBA, besteht Verletzungsgefahr. So kann bei einem Detonationsknall von ca. 150 dBA das Trommelfell platzen. Es gibt viel Lärmursachen wie Bahnlärm, Strassenlärm, Gewerbelärm inkl. Gaststättenlärm, Freizeitlärm (z.B. Park- und Sportanlagen), Nachbarschaftslärm Die physikalische Basis unserer Hörempfindungen sind periodische Druckschwankungen der Luft (Schall). Die Anzahl der Druckschwankungen pro Sekunde (Frequenz) wird in Hertz (Hz) angegeben.
Pegelbereiche für Laerm in der Umwelt
Lärmkataster
Nach der EU Umgebungslärmrichtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen: strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
Ein Tropfen auf den heißen Stein: Eigentlich sind viele Milliarden notwendig, jährlich werden aber nur 100 Millionen ausgegeben für die Lärmsanierung bestehender Schienenwege. Auch die Strecke von Hamm bis Barmbek hat Anspruch auf ein Absenken des Lärms auf zumindest 60 Dezibel in der Nacht und 70 dB(A) am Tag (siehe). Hier bevorzugte die Bahn jedoch die billigste Lösung: Lärmschutzfenster, aber nur für die Schlafzimmer. Die Bewohner müssen 25 % dazuzahlen. Sie sollten auf weitere Rechtsansprüche verzichten und sich sofort für das Angebot entscheiden, sonst gäbe es keinerlei Lärmschutz - so argumentierte die Bahn im Jahr 2005. Im Stil von Drückerkolonnen wurden Bürger bedrängt, dies zu akzeptieren. Und ca. 300 Bürger ließen sich zur Unterschrift überreden. Nicht wissend, dass es längst eine viel bessere Schallschützlösung gibt.
Lärmsanierungsrichtlinie
Mit Wirkung vom 7. März 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr eine neue Förderrichtlinie für Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes herausgegeben. Darin heißt es in $ 2 Absatz 2: "Die Gestaltung der Maßnahmen oder des Maßnahmenbündels richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Die Abwägung zwischen aktiven und passiven Maßnahmen erfolgt nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten, wobei die zusätzliche Schutzwirkung aktiver Maßnahmen berücksichtigt wird. ..." Im Jahre 2005 hat die Bahn begonnen, Lärmschutzmaßnahmen an der Güterumgehungs-bahn (Strecke 1234) zu planen. Dabei wurden am östlichen Streckenabschnitt ausschließlich passive Lärmschutz-maßnahmen (Lärmschutzfenster), am nördlichen Streckenabschnitt jedoch ausschließlich aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) vorgesehen.