
Immissionen
(lat. immittere, hineinschicken, hineinsenden)
sind auf Mensch,Tier und Umwelt einwirkende Geräusche
Immissiongrenzwerte
Beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen kann bei Überschreitung
bestimmter Grenzwerte Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge in Frage kommen.
Die mit den Grenzwerten zu vergleichenden Beurteilungspegel werden nicht - wie von vielen irrtümlich
vermutet - gemessen, sondern gerechnet, und zwar entsprechend den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen
(RLS-90), der Anlage zur 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BImSchV).
Das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Rechenverfahren ist im Gegensatz zu Messungen nebengeräuschund
witterungsunabhängig, und wie eine Reihe von Vergleichsmessungen bestätigt, ergibt es in aller Regel
etwas höhere - also für die Betroffenen günstigere - Pegelwerte.
Vorrangig sind Lärmschutzmaßnahmen am Verkehrsweg (aktiv), z.B. durch Lärmschutzwände und -wälle. Ist
dies nicht möglich oder stehen die Kosten der Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten
Schutzzweck, müssen geeignete Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden (passiv)
durchgeführt werden.