Dies ist ein I

Immissionen

(lat. immittere, hineinschicken, hineinsenden)
sind auf Mensch,Tier und Umwelt einwirkende Geräusche

Immissiongrenzwerte

Beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen kann bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte Lärmschutz im Rahmen der Lärmvorsorge in Frage kommen. Die mit den Grenzwerten zu vergleichenden Beurteilungspegel werden nicht - wie von vielen irrtümlich vermutet - gemessen, sondern gerechnet, und zwar entsprechend den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90), der Anlage zur 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BImSchV). Das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Rechenverfahren ist im Gegensatz zu Messungen nebengeräuschund witterungsunabhängig, und wie eine Reihe von Vergleichsmessungen bestätigt, ergibt es in aller Regel etwas höhere - also für die Betroffenen günstigere - Pegelwerte. Vorrangig sind Lärmschutzmaßnahmen am Verkehrsweg (aktiv), z.B. durch Lärmschutzwände und -wälle. Ist dies nicht möglich oder stehen die Kosten der Schutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck, müssen geeignete Lärmschutzmaßnahmen an den betroffenen Gebäuden (passiv) durchgeführt werden.