
larm. Es wird lauter
Der kanadische Komponist und Klangökologe Murray Schafer hat für Vancouver die Lautstärkeentwicklung von Polizei- und Feuerwehrsirenen zwischen 1912 und 1974 ermittelt. Er fand heraus, daß sich ihr Schallpegel um 30 Dezibel erhöht hatte (wobei eine Erhöhung um 10 dB einer subjektiven Lautstärkeverdopplung entspricht)
Abwehrrechte des Bürgers
Es gibt kein allgemeines Gesetz zum Schutz vor Lärm. Ebenso wenig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Lärmminderung bei gesundheitlichen Gefahren.
Einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz gibt es in Deutschland nur:
- bei Neubau eines Strecke
- bei einer wesentliche Änderung durch bauliche Erweiterung um einen oder mehrere durchgehende Gleise.
- Wenn sich der Lärmpegel um mindestens 3 dB(A) erhöht (entspricht einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens).
- Wenn sich der Lärmpegel auf mindestens 70 dB(A) tags oder mindestens 60 dB(A) nachts erhöht.
- Bei einem Lärmpegel von mindestens 70 dB(A) tags oder mindestens 60 dB(A) nachts erhöht (ausgenommen Gewerbegebiete).
Die ersten beiden Punkte sind klar, die Anderen sind jedoch Auslegungssache (z. B. Schienenbonus) das muss noch genauer beschrieben werden.
Aktiver Lärmschutz
Gesang der Vögel wird nicht nur höher, sondern auch hektischer Kohlmeisen in Großstädten passen ihren Gesang an das Stadtleben an. Das haben niederländische Forscher herausgefunden, als sie die Gesänge von Meisen aus zehn europäischen Großstädten mit den Gesängen von Artgenossen aus umliegenden Wäldern verglichen. Die Stadtmeisen Städten singen nicht nur in höheren Tonlagen, sondern ihre Gesänge sind zudem kürzer und schneller, ergab die Auswertung. Die Vögel in der Stadt seien wohl dazu gezwungen, ihren Gesang zu ändern, denn die ländliche Gesangsweise würde im Stadtlärm untergehen, erklären Hans Slabbekoorn und Ardie den Boer-Visser von der Universität in Leiden den Unterschied.
Absorbermaterial
Durch Verwendung geeigneter Materialien oder Materialkombinationen, kann ein Teil des Schalls in Wärme umgewandelt, und somit "vernichten", werden.
Anhörungsverfahren
ist Teil der Planfeststellung.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein streng geregeltes Verfahren zur Genehmigung grosser oder
einschneidender Bauvorhaben. Zur Durchführung das Anhörungsverfahrens, wird der Plan öffentlich
ausgelegt. Dies wird in ortsüblicher Weise bekannt gemacht. Es besteht die Möglichkeit schriftlich,
innerhalb einer festgelegten Frist, Einsprüche einzubringen. Auf die Auslegung kann verzichtet werden,
wenn nur ein bekannter Kreis Dritter betroffen ist und diesen Gelegenheit gegeben wird, den Plan
einzusehen. Das Planfeststellungsverfahren wird im §§ 72-78 Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) und
anderen Gesetzen näher geregelt.
Aufweckpegel
Wann ein Mensch aufwacht, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Dennoch kann man sicher sein dass, das Gehör im Schlaf nicht abschaltet, das Gehör bleibt ständig, wie man heute sagt auf Standby. Das ist durch unsere Evolution so festgelegt. Es war halt wichtig für das Überleben unserer Vorfahren auch im Schlaf Gefahren zu erkennen.
3 db Schallpegeländerung stellen eine erhebliche Änderung der Lautstärke da. Das deutet darauf hin dass, das dies die Schwelle ist, wann ein Mensch aufwacht. Ob er dann wirklich erwacht, hängt wieder davon ab wie der weitere Verlauf der Schallemission ist. Dennoch führt bereits ein solch kleines Ereignis zu einer Störung der Tiefschlafphase und ist somit gesundheitsgefährdend.
Je höher die Maximalpegel und je steiler der Anstieg, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit des Aufwachens.
3)
Die theoretische Aufwachschwelle infolge Lärmeinwirkung wurde bisher aufgrund einer Vielzahl von Untersuchungen bei einem Maximalpegel von 60 dB(A) gesehen, allerdings mit einer beachtlichen Streuung. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 4) bezüglich Maximalpegel wird deshalb unter Zufügen eines Sicherheitsabschlags der Wert von 55 dB(A) festgelegt, jedoch ein einmaliges bis sechsmaliges Überschreiten in einer Nacht noch als zumutbar erklärt.
Untersuchungen haben ergeben: Bei&xnbsp; 35 dB(A) wurden 32 %, bei 45 dB(A) 42 % und bei 60 dB(A) über 80 % der Schlafenden geweckt.1)
Eine WHO Leitlinie sagt aus für einen ruhigen Schlaf sollte der Schallpegel nicht über 30 dB(A) liegen und
einzelne Schallereignisse sollten nicht über 45 dB(A) liegen. 2)
Quellen:
1) http://www.baubiologie-berlin.de/cmsbaubiologie/index.php?laerm_schall_vibration
2) http://www.euro.who.int/Noise/activities/20040304_1
3) http://www.ig-bohr.de/IG%20BOHR%20Griefahn.pdf
4)http://www.gruene-lohmar.de/fileadmin/Websites/Horst_Becker/Download/Verkehr/Flugverkehr/Nachtflug/Koeln_Bonn/ 0701_BvwerwG_Urteil_Leipzig_4a2001-u_r.pdf